#1

mit Studium am Bund vorbei?


Khadgar

Hi,Kann mir einer sagen, ob dass hier stimmt:Wenn man sich nach dem Abi, zum Beispiel gleich bei der Uni meldet, wird man nicht eingezogen und wenn man nach dem 23 Lebensjahr immer noch studiert, hat sich die Sache Bund erledigt.ist das so richtig. hab gehört, dass das nicht stimmt und jemand vor dem 3. Semester immer noch eingezogen werden kann.. was stimmt jetzt??.Khadgar

#2

> mit Studium am Bund vorbei?


wormhole

Da das Abi als Abschluss der ersten Ausbildung zählt, können sie dich danach einziehen, egal ob du studierst oder nicht. Du musst erst eine gewisse Anzahl von Semestern (IIRC ein Anteil der Regelstudienzeit) studiert haben, damit sie dich nicht mehr einziehen können.

#3

> mit Studium am Bund vorbei?


Ralf

Hallo Khadgar,du bist nicht der Erste, der diese Idee hat, doch leider funktioniert das nicht. Dennoch gibt es dazu etwas zu sagen, was anderweitig interessant und wichtig ist.Zunächst noch kurz als Einwurf und Antwort auf deine Frage: Ich wurde kurz vor meinem 18. Geburtstag gemustert und 1 Jahr später, also direkt nach dem Abi, eingezogen - das ist der reguläre Ablauf und da bringt dir auch ein geplantes Studium nichts. Die Begründung dafür hat dir wormhole eben schon geliefert.Nun zur Zusatzinformation, die viele nicht kennen: Selbst wenn man weiß, dass man nach dem Abi Wehrdienst leisten muss, kann man sich dennoch an seiner Wunsch-Hochschule für einen Studiengang bewerben (also bereits nach dem Abi und vor dem Bund), und wenn im Auswahlverfahren der Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes erfolgreich war, kann man das 1 Jahr später, wenn man also die Bundeswehr hinter sich hat und sich gerne an seiner Wunsch-Hochschule einschreiben möchte, sozusagen «einlösen». Man bewirbt sich also direkt nach der Bundeswehr fristgerecht nochmal an der betreffenden Hochschule und kreuzt dann irgendwo auf dem Formular das Feld an, dass man sich dort schon einmal beworben hatte, am besten mit der Kopie des Zulassungsbescheides vom Vorjahr.Ich weiß jetzt nicht genau, ob man dann den Studienplatz sicher hat oder ob man lediglich als bevorzugter Bewerber angesehen und die Bundeswehrzeit einfach als Wartezeit besonders berücksichtigt wird. Vielleicht weiß das hier ja noch jemand etwas genauer.Wenn man also schon vor dem Bund in etwa weiß, was und wo man studieren will, kann es also nicht schaden, sich bereits dann zu bewerben (also 1 Jahr im Voraus) - Nachteile oder Verbindlichkeiten ergeben sich daraus in keinem Fall.Bye bye :)Ralf