Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Oktober 2008. Gern haben wir Ihre Rechnung des Monats Oktober 2008 für Sie geprüft.
Dabei haben wir die unter Ihrer T-Online Nummer ermittelten Nutzungsdaten nochmals berechnet und konnten keine Abweichung gegenüber dem genannten Rechnungsbetrag feststellen - somit ist dieser aus unserer Sicht korrekt.
Wir haben Ihren Einwand bezüglich des Dienstes Online Premium geprüft und festgestellt, dass dieser Dienst für Ihren Internetzugang am 1. September 2005 angemeldet wurde. Der Dienst Online Premium enthält keine Grundgebühr. Es wird lediglich ein Nutzungsentgelt berechnet, falls Sie diesen tatsächlich nutzen sollten.
Unsere Recherche hat ergeben, dass für Ihren Internetzugang mit der T-Online Nummer (meine t-online-nummer) am 3. September 2008 um 12:46:34 das Produkt World of Warcraft 6 Monate über den Dienst Premium heruntergeladen wurde, was die Kosten verursacht hat.
Um zu verhindern, dass Sie eine Mahnung für die offenen Rechnungsbeträge erhalten, bitten wir Sie, diese zu begleichen.
Sehr geehrter Herr XXX, im Detail können Sie sich jederzeit im Kundencenter unter
www.t-online.de/kundencenter informieren. Hier finden Sie Ihre persönlichen Nutzungs- und Rechnungsdaten wie auch die gültige Leistungsbeschreibung/Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Produkte und Tarife von T-Home.
Mit freundlichen Grüßen
Alona Korolova
Deutsche Telekom AG
Kundenservice