#1

Wow über Ebay verkaufen?


Rheinhard

Waynes Erbe

None

Registriert seit: 23.02.2002

Beiträge: 460

Hi,
ich möchte World of Warcraft und eine gültige Game Card über Ebay verkaufen.

Gibt es da irgendwelche Beschränkungen? Kann ich Wow überhaupt über Ebay verkaufen?

PS: Wer Interesse an Game Card + Wow hat, kann sich über eine Private Nachricht melden!
><

#2

AW: Wow über Ebay verkaufen?


lukac

kam, sah und postete

[Rul0r!]

Registriert seit: 05.12.2003

Beiträge: 29

Soweit ich weiß ist das von Blizzard verboten!!!

#3

AW: Wow über Ebay verkaufen?


gordon313

08/15 Poster

[anwesend]

Registriert seit: 30.08.2004

Beiträge: 338

Hm,du könntest Schwierigkeiten bekommen.Laß es lieber.

#4

AW: Wow über Ebay verkaufen?


Ner.Zhul

24/7-Poster

[King Of The Hill]

Registriert seit: 21.06.2004

Beiträge: 1.496

Kläre es mit Blizzard ab. vieleicht besteht die Möglichkeit ja wenn du alles Löschst.
Sonst nein auf garkeinen fall
Geht auf www.team-bloodclaws.de und joint für ein gutes team-play

#5

AW: Wow über Ebay verkaufen?


Kiwihaendler

-10 Ping

[Go Ninja!]

Registriert seit: 06.09.2004

Beiträge: 30

Och, als Verkäufer wird man da kaum Probleme bekommen, denke ich - nur der Käufer könnte die Arschkarte ziehen, wenn sein Account sofort gesperrt ist...

#6

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Cradle.of.Filth

Pizzakarton-Um-Den-Rechner-Stapler

[Trio cornflakes 4 life!!]

Registriert seit: 03.09.2004

Beiträge: 6.380

lass das lieber

#7

AW: Wow über Ebay verkaufen?


dawnspowner

4 Postings für ein Halleluja

[!!!KRITISCH!!!TÖTE MICH^^]

Registriert seit: 07.09.2004

Beiträge: 26

aber so weit ich weis darf man ihn verschenken
schenk ihn mir am besten ich habs nötig^^
4I3R $†34† NIX

#8

AW: Wow über Ebay verkaufen?


xdave78

würde auch am 32. Dezember posten

[elektrisch]

Registriert seit: 21.11.2003

Beiträge: 3.252

Verkauf lieber etwas weniger auffällig ...zB auf der PC-Games Seite gibts nen Kleinanzeigenmarkt...der mir auf GIGA.de eigentlich wirklich noch fehlt..

#9

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GigaGamesWorld

Made by GIGA

[alias Denny2001]

Registriert seit: 21.10.2003

Beiträge: 35

Dein Kleinanzeigenmarkt würde binnen kürzester Zeit zum Raubkopierermarkt werden
WoW Spieler auf Azshara ?
Wir suchen zuverlässige, freundliche und teamfähige Leute ! Bewirb dich jetzt bei "Celestial Sphere" und sicher dir einen Stammplatz in BWL AQ40 und Naxx.
Ab ins Forum unter www.celestial-sphere.de
.

#10

AW: Wow über Ebay verkaufen?


chosenone16

Harry Poster

[<<<----WoWler---->>>]

Registriert seit: 09.02.2004

Beiträge: 30

*hust* accountselling ist verboten !

wenn du des bei ebay reinstellst wird ebay dir, wenn sie prüfen was es ist, dir verbieten das weiterhin zu versteigern... hatt schulkamerad verscuht, na er hat sich dann so mit dem letztbietenden geeinigt
MY AVATAR ROCKS DA HOUSE
Keks? Milch? Salamischnitte?


#11

AW: Wow über Ebay verkaufen?


KirkHammett1979

24/7-Poster

[...]

Registriert seit: 12.11.2001

Beiträge: 32

Zitat Zitat von GigaGamesWorld
Dein Kleinanzeigenmarkt würde binnen kürzester Zeit zum Raubkopierermarkt werden

och wäre ja auch net so schlimm....


ach nee...raubkopierer sind ja verbrecher...vergessen ;-)

#12

AW: Wow über Ebay verkaufen?


Peerp

wurde beim Posten geblitzt

[+*+*+Style+*+*+]

Registriert seit: 10.09.2002

Beiträge: 28

Blizzard kann nichts dagegen unternehmen:
Stand in einer Zeitschrift drin wo es über powerleveling und co ging.
Mach ruhig, wird eh nix passieren.
Ausserdem darfst du dein game und die karte verscherbeln, da gegen sagt Blizz nix.
When I was young, it seemed that life was so wonderful,
A miracle, oh it was beautiful, magical.

#13

AW: Wow über Ebay verkaufen?


bartmanderdritte

24/7-Poster

[Problembär]

Registriert seit: 23.03.2004

Beiträge: 33

Die können ansich auch nix machen, das Produkt welches du rechtmäßig erworben hast, darfst du weiterverkaufen, wenn sowas verboten wäre, dann müsste sich ja eBay regelmäßig mit Klagen herumschlagen.
Kaufe Signaturen, bitte melden.

#14

AW: Wow über Ebay verkaufen?


qvc999

kennt den Türsteher mit Vornamen

[Geistig angefressen...]

Registriert seit: 10.07.2004

Beiträge: 28

Zitat Zitat von bartmanderdritte
Die können ansich auch nix machen, das Produkt welches du rechtmäßig erworben hast, darfst du weiterverkaufen, wenn sowas verboten wäre, dann müsste sich ja eBay regelmäßig mit Klagen herumschlagen.
Jo, genau, gibt bei ebay genügend die ihr Spiel/Account verkaufen, nur bei Gold etc. musste aufpassen weil das rechtlich das Eigentum von Blizz ist

#15

AW: Wow über Ebay verkaufen?


TheTerminater

würde auch am 32. Dezember posten

[Ich bin schon =>\VIP/<=]

Registriert seit: 03.02.2005

Beiträge: 3.230

Zitat Zitat von qvc999
Jo, genau, gibt bei ebay genügend die ihr Spiel/Account verkaufen, nur bei Gold etc. musste aufpassen weil das rechtlich das Eigentum von Blizz ist
jo das schon,aber das game darf man weiter verkaufen,da es ja rechtsmäßig erworben wurde..

#16

AW: Wow über Ebay verkaufen?


celr0n.q

schreibt schneller als du liest

None

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Es ist NICHT verboten das Spiel an sich zu verkaufen, nur Charaktere und Items sind Rechtswidrig, da sie Eigentum von Blizzard sind und die die Copyrights haben.Wenn du allerdings schreibst, dass du nicht die Items an sich verkaufst sondern die Zeit und den aufwand sie zu erspielen, sozusagen eine Dienstleistung, kann das von eBay nicht gesperrt werden, und das wird es auch nicht.
Nur der Käufer könnte Theoretisch Probleme kriegen, wenn Blizzard dahinter kommen würde(Ich frage mich zwar grade wie sie das anstellen wollen, aber egal).Das is dann aber nicht mehr dein Bier
Wenn du allerdings NUR das Spiel mit PrePaidcard ohne Account mit Charakteren verkaufst, ist das 100% Legal
Liegt der Ally tot am Boden, kratzt der Hordler sich am Hoden.
Liegt der Hordler tot daneben, hat der Ally zehn Kollegen


#17

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Kiwihaendler

-10 Ping

[Go Ninja!]

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Beiträge: 30

Sagen wir's so:
In dem Moment, in dem du das Spiel öffnest, ist's illegal, denn ab dann zählt's nicht mehr als Handelsprodukt. Auch, wenn du 2 Monate zockst, und vorher alles löscht, darfst du das nicht - ist ja auch klar: Dann entgehen Blizz die 40€, die derKäufer für WoW hätte blechen müssen...

#18

AW: Wow über Ebay verkaufen?


HeroOfTime

kennt den Türsteher mit Vornamen

[nerf plx :<]

Registriert seit: 17.07.2003

Beiträge: 28

Zitat Zitat von Kiwihaendler
Sagen wir's so:
In dem Moment, in dem du das Spiel öffnest, ist's illegal, denn ab dann zählt's nicht mehr als Handelsprodukt. Auch, wenn du 2 Monate zockst, und vorher alles löscht, darfst du das nicht - ist ja auch klar: Dann entgehen Blizz die 40€, die derKäufer für WoW hätte blechen müssen...

Wenn man, wie oben bereits erwähnt, dazuschreibt, dass man nicht die Chars und die Items verkauft, sondern die Zeit, die der Spieler aufgewendet hat, um sein jetziges Level zu erreichen, ist das mit ziemlicher Sicherheit legal. Oder will dir Blizzard verbieten, für den Verbrauch von deiner Freizeit Geld zu verlangen?
Zockmaschine^^ Abit IP35 Pro // E6750@3,4GHz@Xigmatek HDT-S1283 // 8GB GeIL DDR2-800 // XFX 8800GTS 512 // Samsung 500GB // Vista Home Premium 64

#19

AW: Wow über Ebay verkaufen?


celr0n.q

schreibt schneller als du liest

None

Registriert seit: 19.07.2005

Beiträge: 590

Zitat Zitat von Kiwihaendler
Sagen wir's so:
In dem Moment, in dem du das Spiel öffnest, ist's illegal, denn ab dann zählt's nicht mehr als Handelsprodukt. Auch, wenn du 2 Monate zockst, und vorher alles löscht, darfst du das nicht - ist ja auch klar: Dann entgehen Blizz die 40€, die derKäufer für WoW hätte blechen müssen...
Der Verkauf von Geöffneter/Gebrauchter Software ist nicht rechtswidrig und entspricht den EU-Handelsrichtlinien nach §32 StGB
Liegt der Ally tot am Boden, kratzt der Hordler sich am Hoden.
Liegt der Hordler tot daneben, hat der Ally zehn Kollegen


#20

AW: Wow über Ebay verkaufen?


Kiwihaendler

-10 Ping

[Go Ninja!]

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Beiträge: 30

Zitat Zitat von celr0n.q
Der Verkauf von Geöffneter/Gebrauchter Software ist nicht rechtswidrig und entspricht den EU-Handelsrichtlinien nach §32 StGB
Mit 'öffnen' ist eigentlich mehr der Gebrauch gemeint: Bei Installation - auch, wenn du's net spielst/registrierst, ist es Seelengebunden..

#21

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qvc999

kennt den Türsteher mit Vornamen

[Geistig angefressen...]

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Beiträge: 28

Zitat Zitat von Kiwihaendler
Mit 'öffnen' ist eigentlich mehr der Gebrauch gemeint: Bei Installation - auch, wenn du's net spielst/registrierst, ist es Seelengebunden..
Nope, *auf celr0n.q zeig und zustimm*.
Wenn du nur das Spiel an sich bzw. die Zeit um Char/Gold zu besorgen verkaufst ist das völlig, legal...LEGAL

#22

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Nachfahre

Greenhorn

[#!@?$%]

Registriert seit: 04.10.2005

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Dieses Thema wurde in verschiendenen Foren schon besprochen.

Fakt ist dass Blizz es in seinen AGB verbietet. Laut deutschem Recht darf Blizz das aber nicht.
Wenn Blizz also bei Ebay sowas mitkriegt wirst du gut davon kommen aber der Käufer auf einem NICHT funktionierenden CD-Key sitzen bleiben.

Doch habe ich auch schon davon gehört das jemand Blizz tatsächlich angeschrieben hat und es mit ihnen klären konnte.

Das würde ich dir auch vorschlagen. Wenn sich Blizzard dann quer stellt suchste dir im Netz einfach nen passenden § raus und schickst den dann nach. Wenn die dann immer noch n Vogel zeigen und du über eine Rechtschutzversicherung verfügst würd ich mit dem Mailverkehr zum Anwalt gehen und Blizz mal so richtig in den Hintern treten
Wenn man nicht drüber nachdenkt ist es auch nicht kompliziert.

#23

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qvc999

kennt den Türsteher mit Vornamen

[Geistig angefressen...]

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Zitat Zitat von Nachfahre
und Blizz mal so richtig in den Hintern treten
war schon immer mein sehnlichster wunsch